Liste der Lieferarten
Lieferung bis zur Tür
- Lieferung durch den Shop
- InPost Kurier - Standard
- DHL Kurier
- MASTERLINK/DPD
- ToDo
- UPS Standard
Lieferung an einen Abholpunkt
- DPD Abholpunkt
- InPost Paczkomat 24/7 - alle Größen
- ORLEN Paczka MINI-STANDARD
- ORLEN Paczka Smile
- ORLEN Paczka - alle Größen
- Paczkomaty InPost Smile
- DHL Abholpunkte
- ToDo
- UPS Standard Access Point
Lieferungen außerhalb der Europäischen Union und Einfuhrgebühren
- Der Shop kann die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union anbieten, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der entsprechenden Versandart.
- Der Preis der Waren und die im Shop angezeigten Versandkosten enthalten die vom Verkäufer erhobenen Gebühren, sofern im Zusammenhang mit einer bestimmten Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Der Preis enthält keine potenziellen öffentlich-rechtlichen Abgaben oder Gebühren im Zusammenhang mit der Einfuhr der Waren in das Bestimmungsland.
- Die Lieferung von Waren außerhalb der Europäischen Union kann insbesondere Folgendes umfassen:
- Zollabfertigung;
- Zölle, einschließlich Einfuhrzölle;
- Einfuhrsteuern, einschließlich Einfuhrumsatzsteuer oder einer ähnlichen Steuer;
- Gebühren, die vom Beförderer, Postbetreiber oder Zollagenten für die Abgabe einer Zollanmeldung oder die Abwicklung der Zollabfertigung erhoben werden;
- sonstige obligatorische Gebühren im Zusammenhang mit der Einfuhr der Waren.
- Sofern in der entsprechenden Bestellung nicht ausdrücklich angegeben ist, dass der Verkäufer die Lieferung einschließlich der Zahlung von Einfuhrgebühren veranlasst, sind alle Einfuhrgebühren vom Empfänger oder Importeur der Sendung in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Bestimmungslandes zu zahlen.
- Die Höhe und die Methode zur Berechnung der Einfuhrgebühren hängen insbesondere vom Bestimmungsland, der Art und dem Wert der Waren, den Transportkosten, dem geltenden Zolltarif oder der Warennummer, dem Ursprungsland und den im Einfuhrland geltenden Gesetzen ab. Der Verkäufer kann die Höhe dieser Gebühren nicht garantieren, da sie von den zuständigen Behörden oder im Bestimmungsland tätigen Stellen festgelegt werden.
- Einfuhrgebühren können vom Empfänger vor der Lieferung oder bei Lieferung der Sendung eingezogen werden. Die Nichtzahlung dieser Gebühren kann unter anderem zu einer Verzögerung der Lieferung, dem Einbehalt der Sendung, der Rücksendung der Sendung an den Verkäufer oder der Erhebung zusätzlicher Gebühren durch den Beförderer führen.
- Der Verkäufer stellt dem Beförderer oder den zuständigen Behörden die für die Zollabfertigung erforderlichen Informationen auf der Grundlage der bestellbezogenen Daten zur Verfügung. Der Empfänger ist dafür verantwortlich, genaue Informationen bereitzustellen, die für die Lieferung und Zollabfertigung erforderlich sind.
- Der Verbraucher ist vor Abgabe der Bestellung über die Möglichkeit anfallender Einfuhrgebühren zu informieren. Die Höhe dieser Gebühren ist nicht im Preis der Waren oder in den vom Verkäufer berechneten Versandkosten enthalten, sofern in Bezug auf die jeweilige Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
- Nichts in diesem Abschnitt schränkt die Rechte des Verbrauchers nach zwingend anwendbarem Recht ein. Wenn der Verkäufer es versäumt hat, dem Verbraucher vor Vertragsschluss die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über zusätzliche Gebühren oder Kosten zur Verfügung zu stellen, gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Teilen Sie Ihre Kommentare mit anderen
